Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)/ Hausordnung des Undô Kampfkunst- und Entspannungszentrum im Muldental (Undô Muldental) Inhaber: Gunnar Ehrhardt
1. Geltungsbereich Nachfolgende Regelungen gelten für alle Teilnehmer an Kursen/ Trainingseinheiten des o.g. Anbieters und an allen hierfür genutzten Standorten sowie für alle Vertragspartner des Anbieters, welche von diesen Waren beziehen. Sofern der Anbieter im Auftrag oder als Erfüllungsgehilfe anderer Unternehmen oder Kooperationspartner in Erscheinung tritt, haben deren Regelungen/ Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor den hier aufgeführten Regelungen Vorrang.
2. Anerkennung der AGB/ Hausordnung Die Anerkennung der nachfolgenden Regelungen erfolgt mit Betreten jeglicher zum Zwecke des Trainings bzw. der Durchführung von Kursen genutzter Räumlichkeiten an allen bestehenden Standorten sowie mit Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Anbieter.
3. Leistungsangebot/Preisverzeichnis Das Leistungsangebot des Undô Muldental umfasst Seminare, Schulungen, Ausbildung, Einzel- und Gruppenunterricht sowie Beratungen unter anderem zu den Themen Kampfkunst, Kampfsport, Selbstbehauptung, Selbstschutzkonzepte, asiatische Lebensweisen und Philosophien, Sport- und Fitnesstraining wie auch Verkauf von Sport- und Freizeitartikeln und Bekleidung. Das Training findet in Gruppen und als Einzeltraining statt. Die Trainingszeiten und weitere Einzelheiten können beim Inhaber erfragt oder im Internetauftritt unter www.undo-muldental.de eingesehen werden. Über die aktuellen und gegebenenfalls geänderten Trainingszeiten haben sich die Teilnehmer selbständig über die zur Verfügung stehenden Medien zu informieren. Das gesondert ausgewiesene und einzusehende Preisverzeichnis gilt als Bestandteil dieser AGB. Die Vergütung erfolgt ausschließlich in Form von Barzahlung. Sie ist für jede angefangene Trainingseinheit zu entrichten. Eine Gebührenrückerstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Übertragung bereits im Voraus geleisteter Gebühren auf Dritte ist nur nach Rücksprache mit dem Inhaber möglich.
4. Gesundheitsbescheinigung Vor der ersten Teilnahme am Training hat jeder Teilnehmer schriftlich zu bescheinigen, dass bei ihm die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Training vorliegen. Es ist der beim Trainer erhältliche Eingangs- und Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen. Gegebenenfalls ist ein ärztliches Attest einzuholen. Entsprechend der Angaben im Fragebogen wird der Teilnehmer zu Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der von ihm gewählten Trainingsart beraten. Eine Teilnahme an den Trainingseinheiten erfolgt nach entsprechender Beratung auf eigene Gefahr. Falschangaben gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Trainer kann bei Vorliegen von nach seiner Einschätzung zu hohen gesundheitlichen Risiken die Teilnahme am Training ablehnen, bis ein ärztliches Attest vorliegt. Änderungen im Gesundheitszustand sind dem Trainer unaufgefordert umgehend vor der nächsten Trainingseinheit mitzuteilen. Verletzungen, die während des Trainings eintreten, sind dem Trainer sofort zu melden.
5. Durchführung des Trainings Die Trainingseinheiten werden in der Regel vom Inhaber persönlich durchgeführt. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch. Bei Abwesenheit des Inhabers findet ein freies Training statt.
6. Anwendung der erworbenen Kenntnisse Alle beim Anbieter erworbenen Kenntnisse sind ausschließlich zum Zwecke des Schutzes von Leben und Gesundheit der eigenen Person oder von Dritten einzusetzen. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen. Für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die mit den hier erworbenen Kenntnissen verübt werden, übernimmt das Undô Muldental keine Haftung. Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder obliegt insofern deren Aufsichtspersonen.
7. Trainingskleidung/ Ausrüstung In den ersten Trainingseinheiten wird das Tragen von normaler Sportbekleidung empfohlen. Am besten geeignet sind eine lange Hose und ein kurz- oder langärmeliges Oberteil, was sportlich beansprucht werden kann. Für weiterführende Trainingseinheiten ist die Budo-Kleidung ausschließlich über das Undô Muldental zu beziehen. Trainingsequipment und Zubehör sind ausschließlich über das Undô Muldental zu beziehen oder bei größeren Anschaffungen nur nach Absprache mit dem Inhaber selbst zu beschaffen. Für Schäden, welche durch die Nutzung nicht durch das Undô Muldental beschaffter Trainingsmittel entstehen, wird keine Haftung übernommen. Das Tragen von Schmuck jeglicher Art ist während des Trainings wegen Verletzungsgefahr grundsätzlich untersagt. Für Körperschäden, die wegen Verletzung dieser Regel eintreten, ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich und haftet auch gegenüber anderen Trainingsteilnehmern. Eine Haftung des Betreibers hieraus wird grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Zahlungsart, Fälligkeit, Eigentumsvorbehalt und Rückgaberecht bei Bezug von Waren Die ausschließliche Zahlungsart bei Bezug von Waren über das Undô Muldental ist Barzahlung. Der Kaufpreis ist bei Übergabe der Ware in einer Summe fällig. Jegliche durch den Anbieter verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Undô Muldental. Die Rückgabe bereits gebrauchter Kleidung gegen Umtausch oder Kaufpreiserstattung ist ausgeschlossen, es sei denn die Kleidung leidet an einem Mangel im Stoff oder der Verarbeitung, der bereits bei Vertragsschluss bestanden hat.
9. Haftungsausschluss Eine Haftung des Betreibers für durch Diebstahl versursachte Sach- oder Vermögensschäden auf dem gesamten Firmengelände wird ausgeschlossen. Die Teilnehmer haben selbstständig für die sichere Verwahrung ihres Eigentums und ihrer Vermögensgegenstände zu sorgen, bzw. solche nicht mitzuführen. Es wird empfohlen, alle notwendig mitgeführten Wertgegenstände und Bekleidung in den Trainingsraum mitzubringen und dort zu verwahren. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Kleidungsstücke wird grundsätzlich nicht übernommen.
10. Haftungsausschluss der Teilnehmer untereinander Mit Anerkennung der dieser AGB’s erklären die Teilnehmer, dass sie eine Haftung für Körper- oder Sachschäden, welche durch das Training mit anderen Teilnehmern versursacht werden, ausschließen, es sei denn der Schaden wird vorsätzlich herbeigeführt.
11. Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder Die Aufsichtspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder endet mit dem Betreten des jeweiligen Trainingsraumes zum Zwecke des Trainings und beginnt wieder sobald die Kinder den Trainingsraum verlassen, es sei denn das Training wird von Kindern und Eltern gemeinsam besucht. In diesem Fall bleibt die Aufsichtspflicht der Eltern durchgehend bestehen. Unbefugtes Betreten des Trainingsraumes entbindet nicht von der Aufsichtspflicht. Deswegen werden die Eltern um pünktliche Abholung und rechtzeitige Absprachen gebeten. Eltern haben grundsätzlich ihre Erreichbarkeit während des Trainings ihrer Kinder sicherzustellen. Dies erfolgt durch Hinterlegung einer Telefonnummer, unter welcher ein Ansprechpartner im Notfall sofort erreichbar ist.
12. Verhaltensregeln Den Anweisungen des Trainers ist immer Folge zu leisten. Dies gilt bei jeglichem Aufenthalt in den Trainingsräumen wie auch während des Trainings. In den Trainingsräumen herrscht striktes Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot. Dies beinhaltet das Mitführen und Benutzen o.g. Substanzen als auch das Erscheinen in alkoholisiertem oder berauschtem Zustand zum Training. Es sind höfliche und respektvolle Umgangsformen im gesamten Gelände zu wahren. In allen Räumen ist die Privatsphäre zu respektieren. Während des Aufenthaltes ist auf andere Kursteilnehmer Rücksicht zu nehmen. Auf Sauberkeit in den Umkleideräumen/ Toiletten wie auch im Trainingsraum ist zu achten. Für Schäden welche aufgrund Verletzung dieser Verhaltensregeln entstehen, übernimmt das Undô Muldental keine Haftung.
13. Hausrecht Das Hausrecht in allen Trainingsräumen obliegt dem Geschäftsinhaber/ Trainer. Er entscheidet über die (weitere) Teilnahme am Training sowie über Hausverbote. Der Geschäftsinhaber/ Trainer kann Teilnehmern bei grobem Fehlverhalten das weitere Training auf Dauer untersagen und sie des Trainingsraumes verweisen. In diesem Falle werden bereits geleistete Beiträge nicht zurückerstattet, eine gegebenenfalls erworbene Zehnerkarte verfällt. Grobes Fehlverhalten liegt beispielsweise vor: - bei vorsätzlicher Verletzung der Regelungen in diesen AGB`s/ Hausordnung - bei vorsätzlicher Körperverletzung - bei vorsätzlicher Sachbeschädigung - bei Missachtung des Rauch-, Alkohol- und Drogenverbotes im Trainingsraum - bei Beleidigung des Trainers oder anderer Teilnehmer. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Wann grobes Fehlverhalten vorliegt, entscheidet der Trainer/ Geschäftsinhaber. Bei minderschweren Vorfällen erfolgt vor Ausschluss eine Abmahnung. Im Falle der Verhinderung des Geschäftsinhabers/ Trainers findet ein freies Training statt. Hierbei übt das Hausrecht grundsätzlich ein vom Geschäftsinhaber im Voraus bestimmter Teilnehmer aus.
14. Parken Parkplätze stehen straßenseitig am Haus und in der hauseigenen Zufahrt zur Verfügung. Falls diese belegt sein sollten, gibt es eine Möglichkeit in der unterhalb des Hauses verlaufenden Parallelstraße zu parken. Vom Parken auf der gegenüberliegenden Fläche der Autowerkstatt ist abzusehen. Eine Haftung für Schäden kann grundsätzlich nicht übernommen werden, da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung sind einzuhalten.
15. Gerichtsstand Für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten mit dem Undô Muldental ist das Amtsgericht Freiberg, Beethovenstr. 8, 09599 Freiberg zuständig.
16. In-Kraft-Treten Diese AGB`s/ Hausordnung treten mit ihrer Veröffentlichung im Internet/ Trainingsraum, spätestens jedoch zum 01.09.2016 in Kraft und setzen die Hausordnung vom September 2014 außer Kraft. Zur Gewährleistung der besseren Verständlichkeit wird eine geschlechtsneutrale Formulierung verwendet. Die männliche Form schließt grundsätzlich die weibliche mit ein.